Meistergarantie
Garantiegeber
Garantiegeber der Meistergarantie ist:
Juwelier HÖLTGE
Uhrmachermeister J. Körber
Tempelhofer Damm 151
12099 Berlin
Gegenstand der Meistergarantie
Die Meistergarantie kann ausschließlich für Uhren abgeschlossen werden die bei Juwelier HÖLTGE erworben wurden.
Mit der optionalen Meistergarantie erhalten Sie eine eigenständige Garantie von Juwelier HÖLTGE für die bei uns erworbene Uhr. Die Meistergarantie beginnt automatisch am Tag nach Ablauf der jeweiligen Herstellergarantie und gilt für den beim Kauf gewählten Zeitraum von wahlweise 12 oder 24 Monaten.
Die Meistergarantie gilt ausschließlich für die beim Erwerb der Garantie eindeutig bezeichnete Uhr und ist nicht auf andere Uhren übertragbar. Der räumliche Geltungsbereich der Meistergarantie umfasst die Europäische Union
Garantieleistung
Nach Ablauf der Herstellergarantie übernehmen wir die fachgerechte Instandsetzung Ihrer Uhr, sofern ein von dieser Garantie erfasster Material-, Herstellungs- oder Funktionsmangel vorliegt der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftritt.
Alle Reparaturen werden ausschließlich in unserer eigenen Uhrmachermeister-Werkstatt durchgeführt. Soweit verfügbar, verwenden wir Originalersatzteile des jeweiligen Herstellers. Sollten für ältere oder nicht mehr produzierte Modelle keine Originalersatzteile mehr erhältlich sein verwenden wir ausschließlich technisch und qualitativ gleichwertige Ersatzteile.
Ziel der Meistergarantie ist die Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktion Ihrer Uhr.
Sollte eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig sein behalten wir uns vor, nach unserer Wahl eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten oder den Kaufpreis der Meistergarantie zu erstatten
Nicht von der Meistergarantie erfasst sind insbesondere
- Schäden durch Sturz, Schlag oder unsachgemäße Behandlung,
- Glasbruch,
- Wasserschäden aufgrund nicht ordnungsgemäß verschlossener Krone oder
unsachgemäßer Nutzung, - normaler Verschleiß, insbesondere an Armbändern, Batterien und Dichtungen,
- Schäden durch Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte
Werkstätten, - vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
- Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Uhr.
Geltendmachung der Garantie
Zur Inanspruchnahme der Meistergarantie ist die Uhr zusammen mit dem Kaufbeleg und dem Nachweis über den Erwerb der Meistergarantie bei Juwelier HÖLTGE einzureichen oder an uns einzusenden.
Die Kosten für die Einsendung der Uhr an Juwelier HÖLTGE trägt der Kunde. Die Kosten der Rücksendung nach Durchführung einer Garantieleistung übernehmen wir.
Hinweise
Die Meistergarantie ist keine Versicherung. Sie dient ausschließlich der fachgerechten Beseitigung der von dieser Garantie erfassten Material-, Herstellungs- und Funktionsmängel.
Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer stehen Ihnen unentgeltlich zu. Sie werden durch die Meistergarantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Etwaige Ansprüche aus einer bestehenden Herstellergarantie bleiben ebenfalls unberührt.